Ab April 2024 ist es möglich in Österreich an bis zu 5 Energiegemeinschaften teilzunehmen – unabhängig ob Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA), einer lokalen oder regionalen Energiegemeinschaft (EEG) oder Bürgerenergiegemeinschaften (BEG).
Besonders wichtig dabei ist der sogenannte Teilnahmefaktor. Dieser bestimmt den jeweiligen prozentualen Anteil von Verbrauch oder auch Erzeugung der Anlagen die in den einzelnen Gemeinschaften teilnimmt. Die einzelnen Aufteilungen können beliebig gewählt werden, wichtig dabei ist nur dass die Summe nicht 100% überschreiten darf.
Die Vorteile durch eine Mehrfachteilnahme sind dabei unterschiedlich:
Für ErzeugerInnen bedeutet es mit ihrer Erzeugungsanlage mehrere Energiegemeinschaften zu versorgen, wodurch ein erhöhter Absatz möglich sein kann.
Für VerbraucherInnen könnte es möglich sein auf eine größere Vielfalt von Erzeugungstechnologien zugreifen zu können. Beispielweise könnte in der regionalen Energiegemeinschaft viel PV-Energie verfügbar sein und diese durch eine gleichzeitige Teilnahme an einer Bürgerenergiegemeinschaft durch Wind oder Wasserkraft ergänzt werden, wodurch die Versorgungsgrad insgesamt erhöht werden kann.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Website der Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften: