
Energiegemeinschaften – Mehrfachteilnahme
Energiegemeinschaften - seit April auch Mehrfachteilnahme möglich! Egal ob Bürgerenergiegemeinschaft, Erneuerbare Energiegemeinschaft oder Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage, nun ist es möglich an bis zu 5 Energiegemeinschaften gleichzeitig teilzunehmen. Das gilt sowohl für Einspeiser, als auch für Verbraucher. Die Mehrfachteilnahme ermöglicht es den Mitgliedern, von mehreren Energiequellen gleichzeitig








