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Das Recht auf Reparatur – Geplante Obsoleszenz

Unter geplante Obsoleszenz versteht man die gezielte Verkürzung der Lebensdauer von Produkten – sei es durch nicht austauschbare Akkus, fehlende Ersatzteile oder Software-Updates, die Geräte so stark verlangsamen, dass diese nicht mehr funktionsfähig sind.

Auf Europäischer Ebene wurde daher das Recht auf Reparatur eingeführt. Mit 30.Juli 2024 ist die EU-weite Richtlinie in Kraft.

Unter anderem sind Hersteller verpflichtet Ersatzteile bereitzustellen und die KundInnen über die Reparaturrechte zu informieren.

Zudem soll ein europaweit einheitliches Formular mit klaren Informationen über die Reparaturen (Fristen, Preise etc.) sowie Online-Reparaturplattformen umgesetzt werden, um die Reparaturschritte für die VerbraucherInnen so einfach wie möglich zu gestalten.

Mit dem Gesetz sollen europaweit mehr als 35 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr eingespart werden können!

Weiter Informationen:

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2024/07/recht-auf-reparatur-eu-richtlinie-in-kraft-getreten.html