
Die Förderungen für Sanierung und Raus aus Öl & Gas wurden vorzeitig beendet!
Für einkommensschwache Haushalte kann der Heizungstausch weiterhin mit bis zu 100% gefördert werden!
Die Förderung kann dabei bis zu den folgenden max. Kostenobergrenzen gewährt werden:
- Pellets- Hackgutkessel: 36.180 €
- Installation Luftwärmepumpe: 25.586 €
- Installation Sole/Wasser Wärmepumpe: 37.550 €
Voraussetzungen für die Förderung sind: die Zugehörigkeit zum untersten Einkommensdrittel, der Bezug von Sozialleistungen oder das Vorliegen einer ORF Beitragsbefreiung. Genaueres können Sie unter www.sauber-heizen.at nachlesen.
Weitere Informationen zur ausgelaufenen Förderaktion Heizungstausch gibt es unter:
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus
Weitere Informationen zur ausgelaufenen Förderaktion Sanierungscheck gibt es unter:
Energiegemeinschaften – gemeinsam regionale Energie nutzen
Regional produzierte Erneuerbare Energie gemeinschaftlich nutzen – das ist der Grundgedanke von Erneuerbaren Energiegemeinschaften. Als zentraler Themenschwerpunkt in der KEM-Energie³ wird versucht das Thema Energiegemeinschaften auf den unterschiedlichen Ebenen aufzuarbeiten.
Die drei Gemeinden sind dabei bereits Teil verschiedener Energiegemeinschaften, welche auch für alle interessierten Bürger:Innen offen steht. Hier der Link zu den jeweiligen Energiegemeinschaften:
Energiegemeinschaft für die Gemeinde Höflein:
https://energiegemeinschaften.ezn.at/hoeflein
Energiegemeinschaft für die Gemeinden Göttlesbrunn-Arbesthal (Energie-Region Union E&M):
https://neoom.com/finde-deine-kluub-energiegemeinschaft
Energiegemeinschaft für Bruck/Leitha und Wifleinsdorf:
Sollten Sie generelle Fragen zu dem Thema haben, als auch selbst überlegen eine Energiegemeinschaft zu gründen, unterstützt die KEM-Region Sie gerne!
Weitere Informationen zu dem Thema Energiegemeinschaften gibt es unter:

Quelle: Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften im Klima- und Energiefonds

Quelle: by Oleksandr Ryzhkov on Freepik
PV-Anlage & Speicher
Die Umsatzsteuer-Befreiung für PV-Anlagen wurde vorzeitig abgeschafft! Für Anlagen die nach dem 1.April 2025 in Betrieb genommen werden, ist wieder die Umsatzsteuer von 20% zu bezahlen.
Durch diese Änderung wird wieder das frühere Förderverfahren durch die EAG-Abwicklungsstelle wieder schlagend. Hier können Sie zu den jeweiligen Fördercalls Anträge auf eine PV-Investitionsförderung oder Marktprämie einreichen.
Mehr Informationen dazu:











