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Neue Förderung für Energiemanagementsysteme

Neue Förderung für intelligente Energiemanagementsysteme gestartet

Wer bereits eine Photovoltaikanlage, einen Batteriespeicher, eine Wärmepumpe oder ein E-Auto besitzt, kann ab sofort von einer neuen Bundesförderung profitieren. Mit der Förderaktion „Energiemanagement – Flexibilisierung im Verteilnetz: Private Haushalte 2026“ unterstützt der Klima- und Energiefonds die Installation intelligenter Energiemanagementsysteme in Privathaushalten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden neu installierte Energiemanagementsysteme, die mehrere Energiekomponenten im Haushalt intelligent miteinander vernetzen und automatisch steuern. Ziel ist es, den selbst erzeugten Strom optimal zu nutzen, Lastspitzen zu vermeiden und das Stromnetz zu entlasten.

Ein förderfähiges System muss mindestens zwei der folgenden Komponenten miteinander verbinden:

  • Photovoltaikanlage
  • Batteriespeicher
  • E-Ladestation (Wallbox)
  • Wärmepumpe bzw. elektrische Warmwasserbereitung mit Speicher

Darüber hinaus muss das System unter anderem dynamische Strompreise oder Netztarife verarbeiten, den Strombezug messen sowie Verbraucher und Speicher automatisch steuern können. Reine Eigenverbrauchsoptimierungen ohne diese Funktionen sind nicht förderfähig.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem haushaltsüblichen Netzanschluss (Netzebene 7). Voraussetzung ist, dass das Energiemanagementsystem von einem Fachbetrieb installiert wird und mindestens fünf Jahre in Betrieb bleibt. Pro Person und Standort kann ein Förderantrag gestellt werden.

So funktioniert die Antragstellung

Die Förderung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Online registrieren und damit Fördermittel reservieren.
  2. Nach der Installation innerhalb von sechs Monaten den Förderantrag inklusive Rechnungen und Nachweisen einreichen. Wichtig: Rechnungen, die vor der Registrierung ausgestellt wurden, sind nicht förderfähig.

Die Registrierung ist möglich, solange Budgetmittel verfügbar sind – spätestens jedoch bis 15. April 2027.

Weitere Informationen

Alle Details zur Förderung, den technischen Voraussetzungen sowie den Leitfaden finden Sie auf der offiziellen Website der Umweltförderung:

Förderung „Energiemanagement – Flexibilisierung im Verteilnetz: Private Haushalte 2026“